Neue Steuerregeln fördern Photovoltaikanlagen
Früher war der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit viel Bürokratie verbunden. Man musste sich um Umsatzsteuer, Einkommensteuer und viele Formulare kümmern. Das hat viele davon abgehalten, sich eine PV-Anlage anzuschaffen.
Durch die Jahressteuergesetze 2022 und 2024 wurde das stark vereinfacht. Seitdem gilt:
- keine Umsatzsteuer mehr auf Kauf und Installation von PV-Anlagen seit dem 1. Januar 2023
- keine Einkommensteuer mehr auf Einnahmen und Eigenverbrauch für kleinere Anlagen
- weniger Bürokratie, da oft keine Anmeldung beim Finanzamt nötig ist
Diese Änderungen machen Photovoltaikanlagen günstiger und einfacher zu betreiben.
Umsatzsteuer auf Kauf und Installation von PV-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf die Lieferung und den Einbau von Photovoltaikanlagen. Das gilt für Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Batteriespeicher – auch wenn ein Speicher später nachgerüstet wird.
Die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Auch öffentliche Gebäude oder Gebäude mit sozialem Zweck profitieren davon. Entscheidend ist, dass die gesamte Lieferung und Installation nach dem 1. Januar 2023 erfolgt ist.
Für private Betreiber bedeutet das vor allem geringere Kosten, weil die 19 % Umsatzsteuer entfallen. Eine Anlage, die früher 10.000 Euro netto kostete, war mit Mehrwertsteuer 11.900 Euro teuer. Jetzt bleibt es bei 10.000 Euro. Außerdem gibt es keinen bürokratischen Aufwand mehr mit Vorsteuerabzug oder Umsatzsteuervoranmeldungen.
Wer seine PV-Anlage vor 2023 gekauft hat, kann die damals gezahlte Steuer jedoch nicht rückwirkend erstattet bekommen.
Einkommensteuer bei PV-Anlagen
Früher mussten Betreiber ihre Einnahmen aus einer PV-Anlage versteuern. Das betraf sowohl die Einspeisevergütung als auch den selbst genutzten Strom.
Seit dem 1. Januar 2022 sind kleinere Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit.
Diese Regelung gilt für:
- Anlagen bis 30 Kilowatt Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden
- Anlagen bis 15 kWp pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern (bis Ende 2024)
- ab 2025 einheitlich 30 kWp pro Einheit für alle Gebäudearten
Die Steuerfreiheit gilt für neue und bereits bestehende Anlagen. Wer mehrere PV-Anlagen betreibt, kann insgesamt bis zu 100 kWp steuerfrei nutzen.
Das bedeutet, dass weder die Einspeisevergütung noch der Eigenverbrauch versteuert werden muss. Eine Gewinnermittlung oder eine zusätzliche Anlage in der Steuererklärung ist nicht mehr erforderlich.
Unternehmerstatus und Kleinunternehmerregelung für Photovoltaikanlagen
Sobald man Strom ins öffentliche Netz einspeist, gilt man steuerlich als Unternehmer. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass zusätzliche Steuerpflichten entstehen.
Wer nur eine kleine PV-Anlage betreibt, fällt fast immer unter die Kleinunternehmerregelung. Diese gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreitet.
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen abführen und haben dadurch weniger bürokratischen Aufwand. Es entfallen Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen.
In vielen Fällen muss eine private PV-Anlage nicht einmal mehr dem Finanzamt gemeldet werden. Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden oder weitere gewerbliche Tätigkeiten bestehen.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Praktische Tipps für Betreiber von PV-Anlagen
Wer sich eine Photovoltaikanlage anschaffen möchte, sollte einige Punkte beachten:
- vor der Anschaffung prüfen, ob die Anlage unter die Steuerbefreiung fällt. Entscheidend ist die Leistung der Anlage und ihr Standort
- die Kleinunternehmerregelung nutzen, um keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung zahlen zu müssen
- falls eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig ist, darauf achten, dass keine Regelbesteuerung gewählt wird, wenn die Kleinunternehmerregelung möglich ist
- Betreiber von Altanlagen, die früher auf die Umsatzsteuerpflicht optiert haben, können nach fünf Jahren in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Dadurch entfallen künftige Steuerpflichten
- alle relevanten Unterlagen, wie Kaufbelege und die Anmeldung im Marktstammdatenregister, gut aufbewahren
Durch die neuen Steuerregeln ist die Bürokratie für PV-Anlagen stark reduziert. In vielen Fällen muss man sich steuerlich kaum noch um etwas kümmern.
Lohnt sich eine PV-Anlage jetzt mehr als früher?
Durch die neuen Regelungen sind Photovoltaikanlagen günstiger und einfacher zu betreiben. Die wichtigsten Vorteile sind die Steuerfreiheit auf Einnahmen und der Nullsteuersatz auf die Anschaffung.
Wer sich früher wegen der komplizierten Steuerregeln gegen eine PV-Anlage entschieden hat, hat jetzt deutlich bessere Bedingungen.
- Ohne Umsatzsteuer sinken die Anschaffungskosten
- Ohne Einkommensteuer bleibt die Einspeisevergütung vollständig erhalten. Die Bürokratie wurde auf ein Minimum reduziert.
Die steuerlichen Änderungen machen den Kauf und Betrieb einer Photovoltaikanlage so attraktiv wie nie zuvor. Wer überlegt, eine Anlage anzuschaffen, kann jetzt von diesen Vorteilen profitieren.
Fazit: Steuerliche Besonderheiten der Photovoltaikanlage auf einen Blick
- 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Komponenten seit dem 01.01.2023
- Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, abhängig von der Gebäudeart, mit Erhöhung auf 30 kWp seit dem 01.01.2025
- keine Gewinnermittlung und Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) erforderlich für steuerfreie Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen ab 2023
Allgemeines über Photovoltaikanlagen
- Sie können gezielt Ihre Stromkosten senken, indem Sie den erzeugten Strom für sich selbst verwenden (Eigenstromnutzung).
- Der Betrieb einer Solaranlage läuft ohne großen Aufwand und macht Sie unabhängiger von steigenden Energiepreisen.
- Sie erhalten eine gesetzlich festgeschriebene Vergütung bei der Einspeisung ins Stromnetz - für 20 Jahre garantiert (ab Inbetriebnahme der Solaranlage).
- Zunächst muss die Konstruktion (Tragfähigkeit) des Daches beachtet werden.
- Sie benötigen etwa eine freie Fläche von 30 m² auf dem Dach.
- Eine Ausrichtung nach Süden ist optimal.
- Bestenfalls beträgt der Neigungswinkel des Daches 30-40°.
- Zudem sollten die Module nicht durch Bäume, Kamine etc. verschattet werden.
Photovoltaikanlagen bieten zahlreiche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Option für die Energieversorgung machen:
- Kostenersparnis: Durch die Nutzung von Solarstrom können die Stromkosten erheblich gesenkt werden. Eine PV-Anlage kann sich in etwa 8 bis 9 Jahren amortisieren und langfristig erhebliche Einsparungen ermöglichen.
- Umweltfreundlichkeit: Photovoltaikanlagen erzeugen Strom ohne CO₂-Emissionen und tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei.
- Unabhängigkeit: Mit einer eigenen PV-Anlage wird man unabhängiger von Stromversorgern und steigenden Strompreisen. Ein Stromspeicher kann diese Unabhängigkeit weiter erhöhen, indem er überschüssigen Solarstrom speichert.
- Wertsteigerung der Immobilie: Häuser mit PV-Anlagen können an Wert gewinnen und lassen sich meist so schneller und zu höheren Preisen verkaufen.
- Geringer Wartungsaufwand: Solaranlagen sind robust und wartungsarm. Die meisten Module haben eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren.
- Fördermöglichkeiten: Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme und Zuschüsse, die die Investitionskosten für PV-Anlagen senken können. Wir haben für Sie die aktuellen Förderprogramme zusammengetragen.
Die optimale Größe eines Stromspeichers für eine Solaranlage hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Leistung der PV-Anlage und der Stromverbrauch des Haushalts. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:
Verhältnis zur Anlagenleistung:
Eine häufig empfohlene Faustregel ist, dass die Speicherkapazität etwa 1 kWh pro installiertem Kilowatt Peak (kWp) der PV-Anlage betragen sollte. Das bedeutet, für eine 5 kWp Anlage wäre ein 5 kWh Speicher sinnvoll.
Jährlicher Stromverbrauch:
Eine andere Methode ist, die Speicherkapazität basierend auf dem jährlichen Stromverbrauch zu berechnen. Hierbei wird oft empfohlen, etwa 1 kWh Speicherkapazität pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch zu planen.