Solarspitzengesetz
Das ändert sich für neue Photovoltaikanlagen
Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 19.02.2026 | Lesezeit: 6 Minuten
Das Wesentliche in Kürze:
- Das Solarspitzengesetz betrifft viele neue und bestehende PV‑Anlagen und regelt den Umgang mit hoher Stromeinspeisung.
- Es kann technische Vorgaben oder Begrenzungen für Photovoltaikanlagen mit sich bringen, etwa zur Einspeisung bei hoher Netzlast.
- Die Seite erklärt, was sich für Photovoltaikanlagen ändert, wenn das Gesetz in Kraft tritt bzw. für geplante und bereits betriebene Anlagen relevant wird.
Warum benötigt es ein Gesetzt zur Regelung von Photovoltaik?
Mit dem starken Ausbau der Photovoltaik in Deutschland produzieren Solaranlagen an sonnigen Tagen immer mehr Strom, häufig mehr, als das Stromnetz aufnehmen kann. Diese sogenannten „Solarspitzen“ führen zu erhöhten Netzbelastungen und teilweise zu negativen Strompreisen. Das Gesetz dient damit der besseren Markt- und Netzintegration von PV Anlagen und Speichern.
Die wichtigsten Regelungen des Solarspitzengesetzes im Überblick
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Fällt der Börsenstrompreis unter null, erhalten neue Anlagen keine Einspeisevergütung für diesen Zeitraum. Diese Stunden werden im Anschluss an der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Förderungslaufzeit nachvergütet.
60 %-Einspeisegrenze für kleine PV-Anlagen
PV-Anlagen bis 25 kWp müssen mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Da Smart Meter nicht für alle PV Anlagen verfügbar sind, müssen für diese Anlagen die Einspeiseleitung auf 60% der Generatorleistung begrenzt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine 10 kWp Photovoltaikanlage ohne Smart Meter nur 6 kW einspeisen darf. Das gilt nur so lange, bis ein Smart Meter verbaut wird.
Pflicht zur Fernsteuerbarkeit bei größeren PV-Anlagen
Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100kWp müssen für den Netzbetreiber steuerbar sein.
Realisiert wird das über ein Intelligentes Messsystem mit Steuerbox.
Zusammenfassung der Regelungen zum Solarspitzengesetz
| Größe der PV-Anlage | Pflicht / Einschränkung |
| Ab 2kWp | Ab dieser Größe gilt das Gesetz |
| Bis 25kWp | Ohne Smartmeter nur 60% Einspeisung |
| ab 25-100kWp | Plicht zu Fernsteuerbarkeit |
| Alle Anlagen | Erträge in Zeiten negativer Börsenstrompreise werden im Anschluss an die Vergütungsperiode nachvergütet |
Einsatz intelligenter Messsysteme
Smart Meter und Steuertechnik sind der Schlüssel, um die volle Einspeiseleistung nutzen zu können. Sie ermöglichen die digitale Steuerung der Anlage und verbessern die Netzverträglichkeit.
Was bedeutet das für die Betreiber von PV-Anlagen?
Hausbesitzer mit neuen PV-Anlagen bis 25 kWp müssen die Leistung ihre PV Anlagen so lange auf 60% reduzieren, bis ein Smart Meter zum Einsatz kommt.
Auswirkungen des Solarspitzengesetzes für private Haushalte
Durch die Installation eines geeigneten Speichers lassen sich die Verluste durch die 60% Abregelung minimiert und der Eigenverbrauch/Eigenversorgung deutlich gesteigert werden.
Was passiert, wenn vorerst kein intelligentes Messsystem zur Verfügung steht.
Wenn Ihre Anlage zwischen 2 und 25 Kilowatt groß ist und Sie keine Smart-Meter-Technik installieren können, dürfen Sie nur 60 % der maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerfunktion eingebaut ist, dürfen Sie wieder 100 % einspeisen.
Lohnt sich eine PV-Anlage trotz der Änderungen?
Ja! Auch mit dem Solarspitzengesetz bleiben PV-Anlagen eine lohnende Investition. Insbesondere bei hohem Eigenverbrauch oder mit einer Speicherlösung. Wer Strom selbst nutzt, spart Stromkosten, macht sich unabhängiger vom Energieversorger und trägt aktiv zur Energiewende bei. Zudem ist die Technik heute effizienter, langlebiger und wird weiterhin staatlich unterstützt.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Solarspitzengesetz
Wenn Ihre Anlage zwischen 2 und 25 Kilowatt groß ist und Sie keine Smart-Meter-Technik installiert haben, dürfen Sie nur 60 % der maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerfunktion eingebaut ist, dürfen Sie wieder 100 % einspeisen.
Nur wenn Ihre Anlage zwischen 25 und 100 Kilowatt groß ist. Dann ist eine Fernsteuerbarkeit Pflicht. Die Steuerbarkeit ist gegeben durch die Kombination aus Smart Meter und einer zertifizierten Steuerbox. Damit kann der Netzbetreiber im Notfall die Einspeisung reduzieren, um das Netz stabil zu halten.