PV Anlage kaufen

Solarspitzengesetz

Das ändert sich für neue Photovoltaikanlagen

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite bezieht sich ausschließlich auf steuerliche Regelungen für Photovoltaik-Anlagen. Wenn Sie wissen wollen, was der Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solaranlagen ist, können Sie dies in unserem Ratgeberartikel genau nachlesen. 

Warum benötigt es ein Gesetzt zur Regelung von Photovoltaik?

Mit dem starken Ausbau der Photovoltaik in Deutschland produzieren Solaranlagen an sonnigen Tagen immer mehr Strom, häufig mehr, als das Stromnetz aufnehmen kann. Diese sogenannten „Solarspitzen“ führen zu Netzüberlastungen und teilweise sogar zu negativen Strompreisen. Das bedeutet, es wird  für den Betreiber unrentabel, Strom einzuspeisen.

Um das Stromnetz stabil zu halten und Solarstrom effizienter zu integrieren, hat die Bundesregierung das Solarspitzengesetz eingeführt. Es legt neue Regeln für die Einspeisung fest und schafft Anreize für Eigenverbrauch und moderne Technik wie Stromspeicher oder intelligente Steuerungssysteme.

Was ist das Solarspitzengesetz?


Das Solarspitzengesetz ist eine Gesetzesänderung im Energiewirtschaftsrecht, die am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Es betrifft alle Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 2 Kilowatt (kWp).

 

Das Gesetz betrifft insbesondere:

  • Private und gewerbliche Neuanlagen ab dem 25.02.2025,
  • PV-Anlagen bis 25 kWp, die ohne Smart Meter nur eingeschränkt einspeisen dürfen,
  • Anlagen zwischen 25 und 100 kWp, die technisch steuerbar sein müssen.

 

Ziel ist eine bessere Steuerung der Strommengen im Netz, ohne den PV-Ausbau zu bremsen.

Die wichtigsten Regelungen des Solarspitzengesetzes im Überblick

 

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Fällt der Börsenstrompreis unter null, erhalten neue Anlagen keine Einspeisevergütung für diese Zeit. Das soll das Netz entlasten und den Eigenverbrauch fördern. Zum Beispiel wenn an einem sonnigen Feiertag der Strompreis negativ ist, speisen neue Anlagenbetreiber ein, erhalten aber keine Vergütung.

 

60 %-Einspeisegrenze für kleine PV-Anlagen

PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen ohne Smart Meter und Steuerbox nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Mit entsprechender Technik darf die volle Leistung eingespeist werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine 10 kWp Photovoltaikanlage ohne Smart Meter nur 6 kW einspeisen darf.

 

Pflicht zur Fernsteuerbarkeit bei größeren PV-Anlagen

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100kWp müssen technisch so ausgestattet sein, dass sie fernsteuerbar sind. Das geht zum Beispiel über eine Steuerbox. Dadurch erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, die Einspeisung bei Bedarf zu drosseln, etwa bei drohender Netzüberlastung. 

Übersicht der Regelungen zum Solarspitzengesetz

Größe der PV-AnlagePflicht / Einschränkung
Ab 2 kWpAb dieser Größe gilt das Gesetz
Bis 25kWpOhne Smartmeter nur 60% Einspeisung
25-100kWpPlicht zu Fernsteuerbarkeit
Alle AnlagenKeine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen

 

Einsatz intelligenter Messsysteme

Smart Meter und Steuertechnik sind der Schlüssel, um die volle Einspeiseleistung nutzen zu können. Sie ermöglichen die digitale Steuerung der Anlage und verbessern die Netzverträglichkeit.

Was bedeutet das für die Betreiber von PV-Anlagen?

Hausbesitzer mit neuen PV-Anlagen bis 25 kWp müssen entscheiden: Entweder sie begrenzen die Einspeisung auf 60 % oder sie investieren in Smart Meter und eine Steuerbox. Letzteres lohnt sich besonders bei hohem Eigenverbrauch, z. B. mit E-Auto oder Wärmepumpe.

 

Auswirkungen des Solarspitzengesetzes für private Haushalte

Private Betreiber kleiner PV-Anlagen (bis 25 kWp) müssen sich darauf einstellen, dass sie ohne Smart Meter und Steuerbox nur 60 % der installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Der restliche Strom kann selbst verbraucht oder gespeichert werden. Wer einen Speicher installiert oder seinen Verbrauch clever steuert (z. B. durch Wärmepumpe oder E-Auto), kann die Eigenversorgung deutlich steigern und die Begrenzung wirtschaftlich ausgleichen.

 

Anforderungen für Gewerbebetriebe

Anlagen zwischen 25 und 100 kWp müssen steuerbar sein. Das bedeutet zusätzliche Technik, aber auch die Möglichkeit, gezielter am Strommarkt teilzunehmen. Viele Gewerbeanlagen setzen solche Systeme bereits heute ein.

 

Lohnt sich eine PV-Anlage trotz der Änderungen?

Ja! Auch mit dem Solarspitzengesetz bleiben PV-Anlagen eine lohnende Investition. Insbesondere bei hohem Eigenverbrauch oder mit einer Speicherlösung. Wer Strom selbst nutzt, spart Stromkosten, macht sich unabhängiger vom Energieversorger und trägt aktiv zur Energiewende bei. Zudem ist die Technik heute effizienter, langlebiger und wird weiterhin staatlich unterstützt.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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