Nein. Das Solarspitzengesetz gilt nur für neue PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen und dürfen wie bisher einspeisen und vergütet werden. Ein negativer Strompreis entsteht, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Das passiert zum Beispiel im Sommer bei vielen Sonnenstunden und wenig Verbrauch. In solchen Momenten zahlt der Markt dafür, dass Strom abgenommen wird. Betreiber neuer Anlagen bekommen in dieser Zeit keine Einspeisevergütung, um das Netz zu entlasten und Anreize für Eigenverbrauch oder Speicherlösungen zu schaffen.

Wenn Ihre Anlage zwischen 2 und 25 Kilowatt groß ist und Sie keine Smart-Meter-Technik installiert haben, dürfen Sie nur 60 % der maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerfunktion eingebaut ist, dürfen Sie wieder 100 % einspeisen.

Nur wenn Ihre Anlage zwischen 25 und 100 Kilowatt groß ist. Dann ist eine Fernsteuerbarkeit Pflicht. Die Steuerbarkeit ist gegeben durch die Kombination aus Smart Meter und einer zertifizierten Steuerbox. Damit kann der Netzbetreiber im Notfall die Einspeisung reduzieren, um das Netz stabil zu halten.

Ja, auf jeden Fall. Durch Eigenverbrauch und die Möglichkeit zur Zwischenspeicherung bleibt Solarstrom wirtschaftlich attraktiv – auch mit dem neuen Gesetz. Zudem werden Speicher gefördert, und Sie machen sich unabhängiger von steigenden Strompreisen. In der Regel hilft Ihnen Ihr Solarteur oder Energieberater bei der richtigen Planung und Anmeldung. Dennoch ist es wichtig, sich selbst gut zu informieren. Vor allem über die technischen Anforderungen (z. B. Smart Meter, Steuerbox), damit Sie später keine Einschränkungen bei der Einspeisung haben.