Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher
Profitieren Sie von Förderprogrammen und sparen Sie Kosten bei Ihrer Solaranlage. Welche Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in den Bundesländern möglich sind, stellen wir im Überblick vor.
KfW Programm Erneuerbare Energien Standard (270)
Wo wird gefördert?
keine Eingrenzung
Wer ist antragsberechtigt?
natürliche Personen; private und öffentliche Unternehmen; Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen, Zweckverbände; freiberuflich Tätige
Was wird gefördert?
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, Batteriespeicher
Förderhöhe:
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden.
Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank abhängig vom Standorts, wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten.
Art der Förderung:
Finanzierung
Fristende für Förderanträge:
nicht bekannt
Bedingungen:
KfW gewährt die Kredite ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen). Antragsteller stellt den Förderantrag bei einem Kreditinstitut seiner Wahl vor Beginn der Vorhabens.
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen und/oder verkaufen.
SAB Förderung von Stromspeichern - Förderung von Stromspeichern mit/ohne Ladestation
Hinweis: Sachsen fördert weiterhin Investitionen in größere Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Förderanträge können ab 14.02.2023 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Nähere Infos folgen sobald bekannt.
Speicherförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt
Hinweis: Eine Antragstellung ist momentan nicht möglich. Mit Freigabe des Landeshaushalts 2023 sollen wieder Anträge bei der Investitionsbank möglich sein.
Wo wird gefördert?
Sachsen-Anhalt
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen, öffentliche
und private Unternehmen, die künftig Mieterstrommodelle anbieten mit Sitz oder
Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
Gefördert werden Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (Dach) mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp unterstützt.
Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von der Größe des installierten
Speichers: bei Speicherkapazität von bis zu 25 kWh beträgt die Höhe des
Zuschusses 300 Euro je kWh, darüber hinaus 200 Euro je kWh.
Förderfähige Speicher müssen Speicherkapazität von mindesten 5,0 kWh aufweisen.
Wer zusätzlich einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 kW installiert, wird zusätzlich mit einem einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro gefördert.
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fristende für Förderanträge:
nicht bekannt
Bedingungen:
Der Stromspeicher muss in
Sachsen-Anhalt betrieben werden.
Es muss eine neue Photovoltaikanlage installiert und in Betrieb genommen werden oder eine bestehende Photovoltaikanlage um 100% in Bezug auf ihre Leistung
erweitert werden.
Der Stromspeicher muss dauerhaft mit der zu errichtenden Photovoltaikanlage und
dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein.
Speicherförderung Berlin
Hinweis: Seit dem 31.08.2022 können keine Zuschüsse mehr im Rahmen des Förderprogrammes „Energiespeicher plus“ beantragt werden. Das neue Förderprogramm heißt „SolarPLUS“
Wo wird gefördert?
Berlin
Wer ist
antragsberechtigt?
Immobilieneigentümer,
Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften
Was wird gefördert?
Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und
Zweifamilienhäusern, sowie Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.
Gefördert werden auch Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und
Messkonzepte und die steuerliche Erstberatung in Verbindung mit einer neuen
PV-Anlage.
Förderhöhe:
Der
Kauf von Stromspeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit maximal
15.000 Euro gefördert (300€ je kWh), für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe werden
anteilig maximal 30.000 Euro gefördert.
Eine Förderung ist auch bei Pacht-, Miet- oder Leasingmodellen möglich.
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fristende für
Förderanträge:
nicht bekannt
Das Speichersystem muss netzdienlich sein.
Die Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist müssen mindestens drei Jahre betragen.
Speicherförderung in Brandenburg
Hinweis: Der Brandenburger Haushalt 2021 ist von den Auswirkungen der Pandemie geprägt und lässt aufgrund notwendiger Einschnitte keine weitere Fortführung des Kleinspeicher-Programms zu. Für 2022 gibt es aktuell kein Förderprogramm.
Wo wird gefördert?
Brandenburg
Wer ist antragsberechtigt?
natürliche Personen mit selbst genutztem Wohneigentum
Was wird gefördert?
Investitionen in Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeichersysteme), Fördergegenstand ist die Beschaffung und die Installation eines Stromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie des zugehörigen (Hybrid-) Wechselrichters, Falle eines Hybridspeichers sind die Ausgaben je Komponente (Speicher und Wechselrichter) im Antrag separat anzugeben
Förderhöhe:
Das MWE bezuschusst mit dem Kleinspeicher-Programm Maßnahmen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal jedoch mit 3.000 Euro; die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Eigenverbrauchsanteil (= Anteil des selbstgenutzten Stroms bezogen auf den Jahresertrag der Photovoltaik-Anlage):
min. 50 % Eigenverbrauch = 30 % anteilige Förderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 3.000 € je Antragmin. 40 % Eigenverbrauch = 20 % anteilige Förderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.000 € je Antragmin. 30 % Eigenverbrauch = 10 % anteilige Förderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.000 € je Antrag
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fristende für Förderanträge:
31.12.2022
Erste Antragsrunde beendet. Die erste Runde zur Antragstellung im Kleinspeicher-Programm ist mit 500 Anträgen erfolgreich beendet worden. Derzeit werden die Förderanträge geprüft und entschieden.
Bedingungen:
Kunden können mindestens 50 % ihres jährlichen Strombedarfs über Ihre eigene Photovoltaikanlage (PV-Anlage) abdecken (sog. Autarkiegrad). Kunden können mindestens 30 % Ihres eigenerzeugten Stroms selbst verbrauchen.