Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher
Profitieren Sie von Förderprogrammen und sparen Sie Kosten bei Ihrer Solaranlage. Welche Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in den Bundesländern möglich sind, stellen wir im Überblick vor.
KfW Programm Erneuerbare Energien Standard (270)
Wo wird gefördert?
keine Eingrenzung
Wer ist antragsberechtigt?
natürliche Personen; private und öffentliche Unternehmen; Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen, Zweckverbände; freiberuflich Tätige
Was wird gefördert?
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, Batteriespeicher
Förderhöhe:
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden.
Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank abhängig vom Standorts, wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten.
Art der Förderung:
Finanzierung
Fristende für Förderanträge:
nicht bekannt
Bedingungen:
KfW gewährt die Kredite ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen). Antragsteller stellt den Förderantrag bei einem Kreditinstitut seiner Wahl vor Beginn der Vorhabens.
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen und/oder verkaufen.
SAB Förderung von Stromspeichern - Förderung von Stromspeichern mit/ohne Ladestation
Aktuell fördert Sachsen keine Stromspeicher.
Speicherförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt
Hinweis: Das Energieministerium Sachsen-Anhalt hat das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ vorzeitig eingestellt. Grund ist die Entscheidung der Bundesregierung, Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher über den Wegfall der Mehrwertsteuer zu begünstigen.
Gestellten Anträge aus dem Jahr 2022 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kurzfristig abarbeiten, neue Anträge können nicht mehr eingereicht werden.Speicherförderung Berlin
Hinweis: Seit dem 31.08.2022 können keine Zuschüsse mehr im Rahmen des Förderprogrammes „Energiespeicher plus“ beantragt werden. Das neue Förderprogramm heißt „SolarPLUS“
Wo wird gefördert?
Berlin
Wer ist
antragsberechtigt?
Immobilieneigentümer,
Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften
Was wird gefördert?
Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und
Zweifamilienhäusern, sowie Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.
Gefördert werden auch Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und
Messkonzepte und die steuerliche Erstberatung in Verbindung mit einer neuen
PV-Anlage.
Förderhöhe:
Der
Kauf von Stromspeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit maximal
15.000 Euro gefördert (300€ je kWh), für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe werden
anteilig maximal 30.000 Euro gefördert.
Eine Förderung ist auch bei Pacht-, Miet- oder Leasingmodellen möglich.
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Fristende für
Förderanträge:
nicht bekannt
Das Speichersystem muss netzdienlich sein.
Die Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist müssen mindestens drei Jahre betragen.
Speicherförderung in Brandenburg
Hinweis: Der Brandenburger Haushalt 2021 ist von den Auswirkungen der Pandemie geprägt und lässt aufgrund notwendiger Einschnitte keine weitere Fortführung des Kleinspeicher-Programms zu. Für 2022 und 2023 gibt es aktuell kein Förderprogramm.