Elektroauto mit PV Anlage laden

KfW Förderprogramm – Solarstrom für Elektroautos (442)

Förderfähige PV-Anlagen, Stromspeicher & Wallboxen von enviaM

 

Sie haben bei der KfW-Bank Ihren Förderungsantrag bereits gestellt und sind nun auf der Suche nach dem passenden Komplettpaket aus PV-Anlage, Stromspeicher & Wallbox? Bei enviaM finden Sie das Komplettpaket aus einer Hand. Wir sind von der Beratung bis zur Installation Ihr Partner für Solar und Elektromobilität.

Nutzen Sie jetzt die bis zu 10.200€ staatliche Förderung der KfW-Bank für das enviaM-Komplettpaket.

Das ganze System aus einer Hand: PV-Anlage, Stromspeicher & Wallbox.

Komplettpaket

Das enviaM-Komplettpaket für Solares Laden

  • Inklusive PV-Anlage, Stromspeicher, Wallbox und Energiemanagement
  • Inklusive Beratung und Installation
  • Produkte gefertigt in Deutschland
  • Inklusive PV-Versicherung

Beispielrechnung mit den Produkten von enviaM

Komponenten von enviaM Kosten
Ladestation mit 11 kW 1.928 €
Solaranlage 8,8 kWp 14.040 €
Stromspeicher 11,7 kWh 12.190 €
Gesamtkosten 28.158 €

Mit der aktuellen KfW-Förderung zahlen Sie statt 28.158 Euro nur 19.017 Euro.

Und so setzt sich die Förderung an unserem Beispiel zusammen:

Finanzierung durch die aktuelle Förderung Betrag
Zuschuss Ladestation (pauschal) 600 €
Zuschuss Solaranlage (8,8 x 600 €) 5.280 €
Zuschuss Stromspeicher (11,7 x 250€)  2.925 €
Kombirabatt Solar + Speicher von enviaM 336 €
Eigenanteil abzüglich Förderung 19.017 €
Gesamtkosten 28.158 €

Sie haben den Antrag zur Förderung bereits gestellt?

Dann fragen Sie unsere Solarprodukte unverbindlich an.


Bedingungen:

Der Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“ muss gestellt werden, bevor die Ladestation, die Photo­voltaik­anlage und der Solar­strom­speicher bestellt wird bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abgeschlossen werden.

Sobald es eine Zusage für den Zuschuss gibt, kann alles bestellt und die Installation beauftragt werden.

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Informationen zum KfW Programm – Solarstrom für Elektroautos (442)

Es können keine Anträge mehr gestellt werden - die Fördermittel sind ausgeschöpft.

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Das Förder­angebot ist bereits so stark in An­spruch genommen worden, dass die Förder­mittel ausgeschöpft sind. Sollte die Bundesregierung neue Fördermittel zur Verfügung stellen, werden wir Sie hier informieren.

kfw-Foerderung

Wo wird gefördert? 
keine Eingrenzung

Wer ist antragsberechtigt? 
Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und bewohnen und ein Elektroauto besitzen (oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben).

Mit dem „Vorab-Check“ auf der KFW Seite kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für Förderung erfüllt werden: Vorab-Check der KfW

Förderung-kfw

Was wird gefördert?

Der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher.

Ziel der Förderung ist es, dass Elektro­autos mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufgeladen werden können.

 

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • eine neue Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung (unsere Wallboxen sind förderfähig)
  • eine neue Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • ein neuer Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

 

Förderhöhe:

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal (oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximale Zuschusshöhe: 10.200 Euro

Der Zuschuss wird von der KFW direkt auf das Kundenkonto ausgezahlt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vor­habens den Zuschuss­betrag, bekommt der Kunde keine Förderung.

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss

 

Fristende für Förderanträge:
bisher nicht bekannt

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