Was passiert nach Ablauf der EEG Förderung

Post-EEG: Das bedeutet das Förderende Ihrer Solaranlage

  • Alle wichtigen Information auf einen Blick
  • So können Sie Ihre Anlage nach Ende der EEG-Förderung effizient nutzen
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Post-EEG-Solaranlagen

Alle wichtigen Informationen für Anlagenbetreiber, bei deren Anlagen demnächst die EEG Förderung endet

Bislang haben Betreiber von Solaranlagen von der gesetzlich festgelegten Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitiert. Diese läuft jedoch nun für die ersten Anlagen aus. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen und wie Sie Ihre PV-Anlage trotzdem effizient nutzen können.

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden

Was hat es mit der EEG-Förderung auf sich?

Das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) wurde erstmals im Jahr 2000 vom Gesetzgeber verabschiedet. Seitdem wurde es stetig weiterentwickelt. Die Förderung von Solaranlagen läuft grundsätzlich nach 20 Jahren aus. Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen. 

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten und regelt unter anderem die Nutzung von Solaranlagen nach Auslaufen der Förderungsdauer von 20 Jahren.

Wann läuft die EEG-Förderung für eine PV-Anlage aus?

Der Vergütungsanspruch des eingespeisten Solarstroms nach EEG besteht für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Haben Sie Ihre Solaranlage zum Beispiel am 10.07.2004 in Betrieb genommen, läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Das Auslaufen geschieht immer zum Jahresende.

Solaranlage auf Dach

Was passiert nach Ablauf des Förderzeitraums?

Mit der EEG-Novelle wurde eine Anschlusslösung für ausgeförderte (nach 20 Jahren) Solaranlagen getroffen. Die Kunden erhalten automatisch für die ins Netz eingespeiste Energie einen Marktwert (an Strombörse gebildet), der jedoch niedriger ist als die Einspeisevergütung.

So profitieren Sie auch nach Förderende von Ihrer Solaranlage:

 

Sie speisen Ihren Solarstrom vollständig ins Netz ein?

Speisen Sie den Solarstrom Ihrer PV-Anlage vollständig in das Netz ein, so müssen Sie sich um Nichts kümmern, wenn Ihre Anlage älter als 20 Jahre ist. Sie erhalten automatisch vom Verteilnetzbetreiber Ihre Anschlussvergütung in Höhe des Marktwertes Solar.

 

Sie möchten Ihren Solarstrom selbst nutzen und den Rest einspeisen?

Wenn Sie Ihren Solarstrom nicht vollständig ins Netz einspeisen wollen, sondern einen Teil selbst verbrauchen wollen, so können Sie Ihre Anlage umrüsten. Wenden Sie sich hier an Ihren Solar-Installateur.

 

Sie möchten noch mehr selbst erzeugten Solarstrom nutzen?

Wenn Sie Ihre Solaranlage auf Eigenverbrauch umrüsten möchten, so können Sie dies mit einem passenden Batteriespeicher tun. Mit einem Stromspeicher von enviaM können Sie Ihre bestehende PV-Anlage nachrüsten - und das Beste: Sie müssen Sich um Nichts kümmern. Wir sind von der kostenfreien Beratung bis hin zur Inbetriebnahme des Speichers Ihr Ansprechpartner.

Sie haben Fragen zum Thema Post-EEG und was das für Ihre Anlage bedeutet?

 

Wenden Sie sich bei Fragen rund um das Thema Post-EEG bitte an Ihren Netzbertreiber.
Für das Grundversorgungsgebiet der enviaM wäre dies MITNETZ STROM.

Netzbetreiber ist nicht gleich Energieversorger

Als Energieversorger sind wir für die Bereitstellung und den Vertrieb, nicht jedoch für die Netzanschlusspunkte beim Kunden zuständig. Ihre PV-Anlage und deren Einspeisung haben Sie bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet.