1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Änderungsbefugnis
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB)
gelten für die Nutzung des Produkts „enviaM-Energiemanagement“. Anbieter ist
die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz. Das
Produkt „enviaM Energiemanagement“ umfasst die einmalige Lieferung,
Konfiguration und Inbetriebnahme einer Hardware-Box, ggf. einer zusätzlichen
Ausleseeinheit oder einen AC-Sensor sowie die Nutzung des Kundenportals „enviaM
Energiemanager“ über einen Internetzugang. Ergänzend zu diesen ANB gelten die
jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Leistungen
(AGB-L) von enviaM (einsehbar, speicherbar und ausdruckbar unter www.solar.enviam.de/AGB-L).
1.2 Über die Website www.energiemanagement-enviam.de können private
Solaranlagenbetreiber (nachfolgend „Nutzer“) ihre Solaranlage sowie weitere
eingebundene energietechnische Geräte (Erzeuger und Verbraucher) im Haushalt zu
Informationszwecken erfassen, überwachen, und steuern.
1.3 enviaM stellt das enviaM Energiemanagement
ausschließlich für den privaten Gebrauch zur Verfügung.
1.4 enviaM ist berechtigt, diese ANB bzw. die
Funktionalitäten des enviaM Energiemanagements jederzeit anzupassen. Der Nutzer
wird im Voraus auf die geänderten ANB bzw. Funktionalitäten hingewiesen.
2. enviaM
Energiemanagement, Registrierung enviaM Energiemanager
2.1 Das enviaM Energiemanagement wird von enviaM
unentgeltlich bereitgestellt. Die Basisfunktionen umfassen die Datenaufnahme
für das Monitoring der angeschlossenen Verbraucher- und Erzeuger, ggf. die
Analyse bei der Eingabe zusätzlicher Informationen durch den Nutzer (z. B.
Verbrauchspreise), bei integriertem Batteriespeicher die Steuerung des
Batteriespeichers für die Maximierung des Eigenverbrauchs sowie die
Anforderungen der Regulatorik, wie z. B. § 14a EnWG und § 9 EEG.
2.2 Der enviaM Energiemanager ist nicht für Abrechnungs-
oder Archivierungszwecke, zur Erstellung von Statistiken oder andere
Anwendungen geeignet, die exakte, verlässliche, qualitätsgeprüfte, aktuelle und
unterbrechungsfrei bzw. ständig verfügbare Messdaten erfordern. Der enviaM
Energiemanager ist aus technischen Gründen nicht geeignet, um gegenüber Dritten
(z.B. Netzbetreibern, Energieversorgungsunternehmen) den Nachweis für die
tatsächliche Energieeinspeisung zu erbringen.
2.3 Voraussetzung für die Nutzung des enviaM
Energiemanagements ist die ordnungsgemäße Registrierung des Nutzers im enviaM
Energiemanager sowie die Anerkennung dieser ANB. Um sich ein Mitgliedskonto
erstellen (nachfolgend „Account“) und dadurch registrieren zu können, ruft der
Nutzer die Website www.energiemanager.enviam.de auf und vergibt Nutzernamen und
Passwort über die Schaltfläche „jetzt registrieren“. Der Nutzer muss die
Registrierungsmaske mit den erforderlichen Informationen vollständig und
wahrheitsgemäß ausfüllen und für den Zugang zum Mitgliederbereich ein Passwort
wählen. Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu
halten. Mit Klick auf „registrieren“ erhält der Nutzer eine E-Mail, an die in
der Registrierungsmaske angegebene E-Mail-Adresse. Nach dieser Bestätigung ist
die Registrierung abgeschlossen und der Nutzer kann sich mit seiner E-Mail-Adresse
und seinem Passwort im enviaM Energiemanager anmelden. Registrierungen mit
fehlenden, falschen oder unvollständigen persönlichen Daten berechtigen nicht
zur Nutzung des enviaM Energiemanagements; der Zugang des Nutzers auf der
Grundlage einer solchen unzureichenden Anmeldung wird von enviaM nicht gewährt
bzw. wieder geschlossen.
3. Nutzungsbefugnis,
Vertragsbeendigung
3.1 Der Nutzer kann das enviaM-Energiemanagement für
unbestimmte Zeit nutzen. Er kann die Nutzung des Produktes enviaM
Energiemanagement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. enviaM kann
die Nutzung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum
Monatsende kündigen.
3.2 Hiervon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für enviaM
insbesondere dann vor, wenn der Nutzer
- schuldhaft
gegen wesentliche Bestimmungen dieser ANB verstößt,
- trotz
Mahnung innerhalb angemessener Frist seine Leistungsinanspruchnahme nicht
so
umgestaltet, dass sie den in Ziffer 9.2 geregelten
Anforderungen genügt.
3.3 Die Kündigung bedarf der Textform. Der Nutzer kann seinen Account im
eingeloggten Zustand unter „Mein Konto“ „Account löschen“ löschen oder per
E-Mail an energiemanager@enviam.de jederzeit kündigen.
3.4 Mit der Vertragsbeendigung endet das Recht des Nutzers
zur Nutzung des enviaM Energiemanagers. Die von enviaM im Rahmen des Produktes
enviaM Energiemanagement gelieferten Hardware-Bestandteile (Box,
Ausleseeinheit) gehen mit der Lieferung in das Eigentum des Nutzers über. Diese
können vom Nutzer weiterhin im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Herstellers
genutzt werden und sind nicht an enviaM zurückzugeben.
4. Zugangsvoraussetzungen,
Verfügbarkeit
4.1 Zur Nutzung des enviaM Energiemanagers ist sowohl eine
funktionierende Internetverbindung als auch ein internetfähiges Endgerät (z.B.
Laptop, Tablet, etc.) erforderlich. enviaM empfiehlt die Verwendung der
Internetbrowser Chrome, Firefox oder Safari. Weiterhin wird die Nutzung des
enviaM Energiemanagers nur bei Vorhandensein einer Daten-Flatrate oder einem
WLAN-Hotspot empfohlen, um eine Belastung des Nutzers mit Verbindungskosten zu
vermeiden.
4.2 Der Zugang zu dem enviaM Energiemanager wird dem Nutzer
über eine verschlüsselte Datenübertragung (SSL - Secure Sockets Layer)
eingeräumt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen
Voraussetzungen für den sicheren Zugang zu dem enviaM Energiemanager geschaffen
werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Software sowie
der Verbindung zum Internet.
4.3 enviaM steht nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit des
enviaM Energiemanagements ein. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Störungen
bei den Zugangsvoraussetzungen des Nutzers, höhere Gewalt wie bspw.
Stromausfälle zu einer Nichtverfügbarkeit des enviaM Energiemanagers führen. enviaM
kann den enviaM Energiemanager jederzeit vorübergehend oder endgültig
einschränken oder einstellen oder durch ein anderes Angebot ersetzen. enviaM
kann den Zugang zu den Leistungen des enviaM Energiemanagements insbesondere
dann vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn die Sicherheit des
Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die
Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der
Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern. enviaM wird
erforderliche Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen
Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder
-beschränkungen erforderlich sein, wird enviaM den Nutzer über Art, Ausmaß und
Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach
objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits
eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
4.4 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des
Einflussbereichs von enviaM liegende und nicht zu vertretende Ereignisse wie
höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden enviaM für
deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vom Eintritt von Störungen wird der
Nutzer in angemessener Weise unterrichtet. Dies gilt entsprechend, wenn die
genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer von enviaM eintreten.
4.5 Dem Nutzer ist bekannt,
dass die Leistungen von enviaM Änderungen aufgrund von technischen
Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Service und
Leistungen für den Nutzer können daher von enviaM dem jeweiligen technischen
Entwicklungsstand angepasst werden.
5. Schutzrechtsverletzung/Freistellungsanspruch
5.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer Ansprüche wegen
der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die
Nutzung der geschuldeten Leistungen von enviaM im Rahmen dieser ANB in der
Bundesrepublik Deutschland geltend und wird deren Nutzung hierdurch
beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
5.2 enviaM wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder
die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht
nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Nutzer
zumutbarer Weise entsprechen, oder den Nutzer von Lizenzentgelten gegenüber dem
Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.
5.3 Voraussetzungen für die Haftung von enviaM nach Ziffer
5.2 sind, dass der Nutzer enviaM von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter
unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt
und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher
Regelungen enviaM überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt
der Nutzer die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen
ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der
Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung
nicht verbunden ist.
5.4 Soweit der Nutzer die Schutzrechtsverletzung zu
vertreten hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass das enviaM Energiemanagement
ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und
nicht mit von enviaM zur Verfügung gestellten Leistungen oder nicht unter
Beachtung dieser ANB genutzt wurde, sind Ansprüche gegen enviaM ausgeschlossen.
5.5 Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende
Haftungsregelungen sowie Ziffer 8.1 hiervon unberührt.
6.
Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 enviaM räumt dem Nutzer an dem enviaM Energiemanager ein
nicht ausschließliches (einfaches), widerrufliches, kündbares und nicht
übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den enviaM
Energiemanager während der Laufzeit des Nutzungsvertrages über das enviaM
Energiemanagement ein.
6.2 Der Nutzer stellt sicher, dass jede Person, die er das
enviaM Energiemanager nutzen lässt, diese ANB einhält. Er darf den enviaM
Energiemanager nur im Rahmen des vereinbarten Umfanges nutzen.
6.3 Der Nutzer darf Datensicherung nach den Regeln der
Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien erstellen.
6.4 Der Nutzer darf die gesicherten
oder von enviaM auf Anfrage bereitgestellten Daten für jeden rechtmäßigen Zweck
verwenden und/oder
die Daten unter Beachtung der nachstehenden Einschränkungen frei weitergeben.
6.5 Der Nutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
- die Daten zu verwenden, um
ein verbundenes Produkt zu entwickeln, das mit dem Produkt enviaM
Energiemanagement konkurriert, noch darf der Nutzer die Daten mit Dritten
zu diesem Zweck teilen;
- solche Daten zu nutzen, um
Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation, Vermögenswerte und
Produktionsmethoden des Herstellers oder, soweit zutreffend, von enviaM zu
gewinnen;
- Zwangsmittel einzusetzen,
um Zugang zu den Daten zu erhalten oder zu diesem Zweck Lücken in der
technischen Infrastruktur von enviaM auszunutzen, die dem Schutz der Daten
dient;
- die Daten mit einem Dritten
zu teilen, der gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 als
Gatekeeper gilt;
- die erhaltenen Daten für
Zwecke zu verwenden, die gegen EU-Recht oder geltendes nationales Recht
verstoßen.
6.6 Der Nutzer ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke von
enviaM oder Dritten weder zu verändern noch zu entfernen. Er ist nicht
berechtigt, den enviaM Energiemanager in anderer Weise als in den ANB
beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übertragen, in
eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere Reverse Engineering oder
Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche
Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar
vorgesehen ist. Der Nutzer ist des Weiteren nicht berechtigt, das Programm zu
vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder
Dritten auf sonstige Art und Weise zugänglich zu machen.
6.7 Die Leistungen von enviaM sind urheberrechtlich oder
durch sonstige Schutzrechte (unter anderem Marken, Handelsnamen) geschützt und
dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke
genutzt werden.
6.8 Der Nutzer räumt enviaM ein
räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle
Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern
dies notwendig ist, um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.
6.9 enviaM verpflichtet sich, die nicht-personenbezogenen
Daten ausschließlich für die mit dem Nutzer vereinbarten Zwecke zu verwenden,
darunter:
- die Durchführung von
Vereinbarungen mit dem Nutzer oder damit verbundenen Aktivitäten (z.B.
Rechnungsstellung, Erstellung und Bereitstellung von Berichten oder
Analysen, Finanzprognosen, Auswirkungsbewertungen, Berechnung von
Personalvorteilen);
- die Bereitstellung von
Support-, Garantie- oder ähnlichen Dienstleistungen bzw. die Bewertung von
Ansprüchen des Nutzers, des Dateninhabers oder Dritter (z.B. bei Störungen
des Produkts) im Zusammenhang mit dem Produkt oder einer damit verbundenen
Dienstleistung;
- die Überwachung und
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und
Qualitätssicherung des Produkts oder der damit verbundenen Dienstleistung;
- die Verbesserung der
Funktionalität aller vom Dateninhaber angebotenen Produkte und
Dienstleistungen;
- die Entwicklung neuer
Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Lösungen auf Basis
künstlicher Intelligenz (KI) durch den Dateninhaber, durch Dritte im
Auftrag des Dateninhabers (d.h. wenn der Dateninhaber entscheidet, welche
Aufgaben diesen übertragen werden und davon profitiert), in Zusammenarbeit
mit anderen Parteien oder durch spezielle Zweckgesellschaften
- die Aggregierung der Daten
mit anderen Daten oder das Erstellen abgeleiteter Daten für jeden
rechtmäßigen Zweck, einschließlich mit dem Ziel, solche aggregierten oder
abgeleiteten Daten an Dritte zu verkaufen oder anderweitig verfügbar zu
machen, sofern diese Daten nicht erlauben, spezifische vom verbundenen
Produkt an den Dateninhaber übermittelte Daten zu identifizieren oder
Dritten die Ableitung dieser Daten aus dem Datensatz ermöglichen.
enviaM verpflichtet sich, die Daten nicht zu verwenden, um
Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und
Produktionsmethoden des Nutzers oder über die Nutzung des Produkts oder der
damit verbundenen Dienstleistung durch den Nutzer auf andere Weise zu gewinnen,
die die geschäftliche Position des Nutzers auf den Märkten, auf denen der
Nutzer tätig ist, beeinträchtigen könnte.
6.10 Weitergabe nicht-personenbezogener Daten an Dritte und
Nutzung von Verarbeitungsdiensten:
enviaM darf Dritten die nicht-personenbezogenen Daten
weitergeben, wenn:
a) die Daten von Dritten ausschließlich für
folgende Zwecke genutzt werden:
- Unterstützung von enviaM bei der Erreichung der
gemäß Abschnitt 6.9 erlaubten Zwecke;
- Erreichung der gemäß Abschnitt 6.9 erlaubten
Zwecke in Zusammenarbeit mit enviaM oder durch spezielle Zweckgesellschaften;
b) enviaM die Dritten vertraglich verpflichtet:
- die Daten nicht für andere Zwecke oder in einer
Weise zu nutzen, die über die gemäß Abschnitt 6.10 a) zulässige Nutzung
hinausgeht;
- Abschnitt 6.9 einzuhalten;
6.11 Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten durch
enviaM:
enviaM darf alle
personenbezogenen Daten unter einer gesetzlichen Grundlage gemäß und unter den
Bedingungen der Verordnung (EU) 2016/679/58/EG (Datenschutzrichtlinie
für elektronische Kommunikation) verwenden, an Dritte weitergeben oder
anderweitig verarbeiten.
7. Mängelansprüche
7.1 enviaM wird Mängel ihrer Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen
Regelungen beseitigen.
7.2 Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz
von Software, die enviaM zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten
erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Nutzers
auf den Umfang der Rechte die enviaM gegenüber den Dritten zustehen. enviaM ist
soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Nutzer abzutreten.
7.3 enviaM übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf
eigenmächtige Veränderungen durch den Nutzer, dessen Personal oder sonstige
Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig
angezeigt wurden.
8. Haftung
8.1 enviaM
haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der enviaM nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Bei der weder grob fahrlässigen noch vorsätzlichen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), haftet enviaM beschränkt
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden
(Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und bei
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren
Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf). Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt. Im Übrigen
ist die Haftung ausgeschlossen.
8.2 Die
Haftungsbestimmungen nach Ziffer 8.1 gelten auch für die persönliche Haftung
der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der enviaM.
8.3 Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet enviaM,
unbeschadet der der in 8.1 genannten Fälle, insoweit nicht, als der Schaden
darauf beruht, dass der Nutzer es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9. Pflichten und
Obliegenheiten des Nutzers
9.1 Der Nutzer sichert zu, dass die der enviaM mitgeteilten
Daten richtig und vollständig sind.
enviaM ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer übermittelten
und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen,
die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Es obliegt ausschließlich dem Nutzer,
seine Daten zu aktualisieren.
9.2 Der Nutzer wird seine Leistungsinanspruchnahme so
einrichten und verwalten und den enviaM Energiemanager so nutzen, dass die
Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software
und Daten Dritter nicht gefährdet wird. Er wird bei der Nutzung des enviaM
Energiemanagements nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Der Nutzer
verpflichtet sich, die zum Zwecke des Zugangs zu den Leistungen der enviaM erhaltene
Passwörter streng geheim zu halten, enviaM unverzüglich zu informieren, sobald
er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist,
sowie unverzüglich zu ändern oder durch enviaM ändern zu lassen, wenn er Anlass
zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
Die Leistungen von enviaM entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die
üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z.B. die
Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine
Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Nutzung der gängigen Sicherheitseinstellungen
seines Browsers, die Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von
Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle.
9.3 Sofern der Nutzer gegen
eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen der Ziffer 9.2 verstößt bzw.
Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist enviaM berechtigt, den Nutzer
für die Nutzung des Energiemanagers unverzüglich zu sperren, solange die
Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Nutzer ist
hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre nur
aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt
der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung enviaM nicht mehr
zumutbar, kann enviaM den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9.4 Der Nutzer verpflichtet sich, enviaM von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der nicht
vertragsgemäßen Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher
Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß 6., 9.2, 9.5) erhoben werden.
9.5 Sollte der Nutzer infolge eines Verstoßes gegen die
vorstehenden Pflichten in Anspruch genommen werden, ist enviaM unverzüglich zu
unterrichten.
9.6 Soweit das enviaM Energiemanagement oder Teile davon
weiterentwickelt werden, obliegt es dem Nutzer, nach einer entsprechenden
Information durch enviaM die ggf. erforderlichen Anpassungen bei der von ihm
eingesetzten Soft- und Hardware vorzunehmen.
10. Geheimhaltung / Datenschutz
10.1 Der Nutzer und enviaM verpflichten sich gegenseitig,
alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen
Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der
jeweils anderen Seite zugänglich macht, für die Dauer dieses Vertrages sowie
weitere 2 Jahre darüber hinaus vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der
vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden.
10.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie
beispielhaft Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden
ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben,
verarbeitet oder genutzt. enviaM wird zur Gewährleistung der Datensicherheit
angemessene technische Lösungen einsetzen.
10.3 Im Übrigen verweisen wir auf die für die Nutzung des
enviaM Energiemanagers geltende Datenschutzerklärung.