enviaM Energiemanagement – Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1 Die nachstehenden Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für die Nutzung des Produkts „enviaM-Energiemanagement“. Anbieter ist die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz. Hat der Kunde bei enviaM das
Produkt „enviaM-Energiemanagement“ erworben, räumt ihm enviaM die Nutzungsmöglichkeit für das Energieportal über einen Internetzugang ein, wobei die Nutzung mit Techniken des Cloud-Computing, erfolgt. Über die
Website www.energiemanagement-enviam.de können Solaranlagenbetreiber sowie in dessen Namen oder Auftrag handelnde Kunden bzw. Nutzer die eigene Solaranlage sowie energietechnische Geräte und Systeme zu Informationszwecken erfassen, überwachen,
und elektrische Verbraucher im Haushalt steuern.
1.2 Diese ANB sind wesentlicher Bestandteil für das Nutzungsverhältnis zwischen dem Kunden und enviaM im Zusammenhang mit den in Ziffer 1.1 dieser ANB genannten Leistungen. Ergänzend zu diesen ANB gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Leistungen (AGB-L) von enviaM (einsehbar, speicherbar und ausdruckbar unter www.solar.enviam.de/AGB-L).
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von enviaM schriftlich anerkannt sind.
1.4 Änderungen dieser ANB werden Vertragsbestandteil, soweit enviaM die Änderungen dem Kunden zur Kenntnis bringt und die Änderungen drucktechnisch hervorhebt und der Kunde der Einbeziehung der neuen Bedingungen der ANB nicht binnen sechs
6 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht, wobei enviaM auf die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs in der Mitteilung hinweisen wird.
1.5 enviaM kann ihre Rechte aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Abtretung) und sich Subunternehmern bedienen.
2. enviaM Energiemanagement/enviaM Energieportal
2.1 Die Basisfunktionalität des enviaM Energieportals ist ein unentgeltliches Angebot von enviaM. Das enviaM Energieportal ist nicht für Abrechnungs- oder Archivierungszwecke, zur Erstellung von Statistiken oder andere Anwendungen geeignet,
die exakte, verlässliche, qualitätsgeprüfte, aktuelle und unterbrechungsfrei bzw. ständig verfügbare Messdaten erfordern. Das enviaM Energieportal ist aus technischen Gründen nicht geeignet, um gegenüber Dritten
(z.B. Netzbetreibern, Energieversorgungsunternehmen) den Nachweis für die tatsächliche Energieeinspeisung zu erbringen. Eine dauerhafte Speicherung der Daten erfolgt durch enviaM nicht.
2.2 Mit der Anmeldung zum enviaM Energieportal hat der Kunde für den Zugang zum Mitgliederbereich ein Passwort zu wählen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
3. Nutzungsbefugnis, Vertragsbeendigung
3.1 Mit dem Erwerb des enviaM-Energiemanagements hat der Kunde die Nutzungsbefugnis für das enviaM Energieportal erworben.
3.2 Beiden Parteien wird ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) eingeräumt. Ein wichtiger Grund liegt neben den vertraglich angeordneten Fällen für enviaM insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen dieser ANB verstößt,
- trotz Mahnung innerhalb angemessener Frist seine Leistungsinanspruchnahme nicht so
umgestaltet, dass sie den in 10.3 geregelten Anforderungen genügt.
Die Kündigung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.3 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit
der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung von enviaM bzw. Dritten gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.
4. Leistungen von enviaM
4.1 Der Zugang zu dem enviaM Energieportal wird dem Kunden über eine verschlüsselte Datenübertragung (SSL - Secure Sockets Layer) eingeräumt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für
den sicheren Zugang zu dem enviaM Energieportal geschaffen werden.
4.2 enviaM steht nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit des enviaM Energieportals ein. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Störungen bei den Zugangsvoraussetzungen des Kunden, höhere Gewalt wie bspw. Stromausfälle zu einer
Nichtverfügbarkeit des enviaM Energieportals führen. enviaM kann das enviaM Energieportal jederzeit vorübergehend oder endgültig einschränken oder einstellen oder durch ein anderes Angebot ersetzen und diese ANB, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung ändern. enviaM wird den Kunden in geeigneter Weise daraufhinweisen. enviaM kann den Zugang zu den Leistungen u.a. vorübergehend auch einstellen oder beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.
4.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von enviaM Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen für den Kunden können
daher von enviaM dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden.
4.4 Soweit enviaM kostenfreie Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der unentgeltlichen Leistungen wird enviaM den Kunden informieren. enviaM weist ausdrücklich
darauf hin, dass die über das enviaM Energieportal bereitgestellten Energiedaten rein informatorischen Zwecken dienen und keinen anderen als in diesen ANB genannten Nutzen haben, insbesondere sind sie nicht dazu bestimmt, Grundlage einer Abrechnung
zu bilden.
5. Schutzrechtsverletzung/Freistellungsanspruch
5.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Nutzung der geschuldeten Leistungen von enviaM in der Bundesrepublik Deutschland geltend und wird deren Nutzung
hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
5.2 enviaM wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer Weise entsprechen
oder den Kunden von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen.
5.3 Voraussetzungen für die Haftung von enviaM nach Ziffer 5.2 sind, dass der Kunde enviaM von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung
einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen enviaM überlässt oder nur im Einvernehmen mit dieser führt. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet,
den Dritten daraufhin zu weisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
5.4 Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, der Anspruch Dritter darauf beruht, dass der von enviaM geschuldete Leistungsinhalt ohne deren Kenntnis geändert, auf eine sonstige Art und Weise bearbeitet und nicht mit von enviaM
zur Verfügung gestellten Leistungen genutzt wurde, sind Ansprüche gegen enviaM ausgeschlossen.
5.5 Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bzw. 8.1. hiervon unberührt.
6. Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 enviaM räumt dem Kunden an dem enviaM Energieportal ein nicht ausschließliches (einfaches), widerrufliches, kündbares und nicht übertragbares und nicht unter lizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages und die
vertraglichen erforderlichen Zwecke ein, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Ergänzend zu den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller gelten die nachfolgenden Nutzungsrechtsbedingungen.
6.2 Der Kunde stellt sicher, dass jeder, der das enviaM Energieportal nutzt, diese Regelungen sowie die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller einhält. Er darf das enviaM Energieportal nur im Rahmen des gewählten Umfanges nutzen.
6.3 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien des enviaM Energieportal erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke von enviaM oder Dritten weder zu verändern
noch zu entfernen. Er ist nicht berechtigt, das enviaM Energieportal in anderer Weise als in den Lizenzbestimmungen beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (insbesondere
Reverse Engineering oder Dekompilieren) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, das Programm
zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder Dritten auf sonstige Art und Weise zugänglich zu machen.
6.4 Die zur Verfügung stehenden Leistungen von enviaM sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem Marken, Handelsnamen) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde
Zwecke genutzt werden. Sofern dem Kunden die Nutzung von grafische Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen gestattet ist, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte während des Vertragsverhältnisses und im Zusammenhang
mit dem enviaM Energieportal zu nutzen.
6.5 enviaM hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen, Informationen des Kunden. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen dessen ausschließlicher Verantwortung. Der Kunde räumt enviaM jedoch ein räumlich
unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist um die vertragsgemäßen Leistungen
zu erbringen.
7. Mängelansprüche und Störungsbeseitigung
7.1 enviaM wird Störungen ihrer Leistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung beseitigen. Soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist, gilt Ziffer 5 der AGB-L.
7.2 Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software, die enviaM zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der
Rechte die enviaM gegenüber den Dritten zustehen. enviaM ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten.
7.3 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde enviaM umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird enviaM im Rahmen ihrer technischen
betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
7.4 enviaM übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig
nach 7.3 angezeigt wurden. Erbringt enviaM in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von enviaM zu erstatten.
8. Haftung
8.1 enviaM haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten, im Fall der Übernahme
ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet enviaM sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.
8.2 Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung
durch enviaM.
8.3 enviaM haftet, unbeschadet der in 8.1 genannten Fälle, nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen von enviaM oder sonstigen Fremdeinflüssen
stehen und die aus dem Risikobereich des Kunden stammen. Sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung
oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
8.4 enviaM haftet, unbeschadet der der in 8.1 genannten Fälle, nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verfehlung des Kunden (siehe 9.3, 10.5, 10.6) resultieren. Insoweit stellt der Kunde enviaM von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei.
8.5 Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet enviaM, unbeschadet der der in 9.1 genannten Fälle, insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen,
die nicht im enviaM Energieportal selbst gespeichert werden dürfen, und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.6 enviaM nutzt für alle Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TSL/ SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/ oder jederzeit
verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist unbeschadet der der in 8.1 genannten Fälle mit hinaus geschlossen.
8.7 Soweit die Haftung von enviaM gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von enviaM.
9. Inhalte des enviaM Energieportals
9.1 enviaM ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Sie hat keine regulative Möglichkeit,
den Inhalt des enviaM Energieportals zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, seine Daten zu aktualisieren und technisch zu kontrollieren.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, gegebenenfalls mit den Leistungen von enviaM in Zusammenhang stehende und in der Öffentlichkeit zugängliche betroffene Inhalte unter Beachtung der entsprechend anwendbaren Vorschriften (insb. Impressumspflicht
gem. § 5 TMG, §55 RStV, DL-InfoV) zu kennzeichnen. Der Kunde stellt enviaM von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
9.3 Der Kunde darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch enviaM veranlassten Maßnahmen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen.
10. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
10.1 Der Kunde sichert zu, dass die der enviaM mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
10.2 Der Kunde hat die in seinen E-Mail-Postfächern bzw. im Mitgliederbereich eingehende Nachrichten von enviaM in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen.
10.3 Jeder Kunde gewährleistet, seine Leistungsinanspruchnahme so einzurichten und zu verwalten sowie das enviaM Energieportal so zu nutzen, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten
Dritter nicht gefährdet wird.
10.4 Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen (9.3, 10.3) verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist enviaM berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange
die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauert. Der Kunde ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen
zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Setzt der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzender Vertragsbeziehung enviaM nicht mehr
zumutbar, kann enviaM den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
10.5 Der Kunde verpflichtet sich enviaM von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Lizenzbedingungen gemäß
6.) erhoben werden.
10.6 Sollte der Kunde infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten sowie 10.2 in Anspruch genommen werden, ist enviaM unverzüglich zu unterrichten.
10.7 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn erforderliche Verfügbarkeit von Geräte- und Messdaten unabhängig vom enviaM Energieportal sicherzustellen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass
bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu dem enviaM Energieportal geschaffen werden, vor allem hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Software und der Verbindung zum Internet. Ebenso ist der Nutzer für die Archivierung
und Sicherung auch der durch das enviaM Energieportal erstellten oder zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich.
10.8 Soweit das enviaM Energieportal oder Teile davon weiterentwickelt werden, obliegt es dem Kunden, nach einer entsprechenden Information durch enviaM die ggf. erforderlichen Anpassungen bei der von dem Kunden eingesetzten Soft- und Hardware vorzunehmen.
11. Geheimhaltung / Datenschutz
11.1 Der Kunde und enviaM verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich
macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.
11.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.
enviaM wird zur Gewährleistung der Datensicherheit angemessene technische Lösungen einsetzen.
11.3 Im Übrigen verweisen wir auf die für die Nutzung des enviaM Energieportals geltende Datenschutzerklärung.
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